Welche Investitionskostenzuschüsse können brandenburger Unternehmen beantragen?
Aktuell gibt es etwa 2000 Förderprogramme in Deutschland. Darunter sind auch einige sehr interessante Zuschussprogramme für kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).
Wenn wir uns speziell die Programme bei uns in Brandenburg ansehen, sticht hier vor allem das ILB Programm „GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen“ hervor.
Ich habe das Programm bereits mehrfach erfolgreich mit Kunden beantragt und kennen die Fallstricke.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Auch Tourismusunternehmen sind antragsberechtigt.
Die Unternehmen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Der sogenannte Primäreffekt, ist dabei das wichtigste Kriterium. Dieser ist erfüllt, wenn mehr als 50 Prozent des Umsatzes in der Betriebsstätte regelmäßig überregional erbracht wird.
Für die Tourismusunternehmen gelten besondere Bedingungen.
Bestimmte Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen: Hier können Sie die Aussschlussliste einsehen: https://www.diemitdenkerin.de/ausschlussliste-grw-foerderung-der-ilb/
Was und wie wird gefördert?
Grundsätzlich kann man zwischen einem sachkapitalbezogenen und einem lohnkostenbezogenen Zuschuss gewählt werden.
Sachkostenzuschuss: Es werden Investitionen (förderfähige Ausgaben) mit mindestens 60.000 Euro und höchstens 2 Mio. Euro gefördert. Dazu gehören bspw. die Anschaffung von Maschinen und Geschäftsausstattung, Bau- und Ausbaumaßnahmen. Auch der Kauf einer Halle, ist unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls förderfähig.
Auch immaterielle Wirtschaftsgüter sind förderfähig, sofern diese im Anlagevermögen aktivierbar sind. Beispielhaft seien hier Lizenzen, Marken, Software und die Anschaffung eines ERP Systems genannt.
gebrauchte Wirtschaftsgüter: Die Anschaffung gebrauchter Wirtschaftsgüter, so auch der Kauf einer gebrauchten Halle, sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das ist z.B. der Fall, wenn sich ihr Unternehmen in der Gründungsphase befindet. Gründungsphase bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Beginn Ihrer erstmaligen Selbständigkeit nicht länger als 5 Jahre zurück liegen darf.
Lohnkostenzuschuss: Anstelle des sachkostenbezogenen Zuschusses kann auch ein Lohnkostenzuschuss beantragt werden. -Das macht immer dann Sinn, wenn Sie verhältnismäßig geringe Investitionen haben, aber mehrere neue Arbeitsplätze schaffen.
Fördersatz: Der Fördersatz beträgt bis zu 30 Prozent. In den Landkreisen, die direkt an der Oder liegen – also Spree-Neiße, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Uckermark und Barnim sowie den kreisfreien Städten Frankfurt (Oder) und Cottbus – beträgt der Zuschuss bis 40%.
Programmende: Mit dem Ende der laufende #EUFörderperiode, wird auch dieses Programm zum 31.12.2020 enden. Das heißt bis dahin muss der eingereichte Antrag bewilligt sein! Die Investition selbst kann auch später erfolgen. Auch wenn das Förderprogramm noch bis Ende des Jahres offiziell läuft, leert sich jetzt der Topf. Wenn die Mittel vorzeitig ausgeschöpft sind, schließen die Fördermittelgeber auch vorzeitig Förderprogramme und eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
📌 PRAXISTIPP: Sofern Sie für dieses Jahr noch bestimmte Investitionen geplant haben und hierfür die Beantragung von Zuschüssen in Erwägung ziehen, sollten Sie das Thema jetzt angehen und nicht auf die lange Bank schieben.
Mehr Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Webseite der ILB: https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/grw-g-wachstumsprogramm-fuer-kleine-unternehmen/
Sie wollen wissen, ob Ihre geplanten Investitionen förderfähig sind? Buchen Sie hier Ihren kostenlosen 30-minütigen Telefontermin:
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