Check Beratungskostenzuschuss

Das Programm Förderung unternehmerischen Know-hows (BAFA) fördert Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen.

Der Förder­satz ist ab­hängig vom Stand­ort, vom Alter Ihres Unter­neh­mens und beträgt zwischen 50% und 90% ­der Beratungskosten.

Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen bei Jungunternehmen 4.000 Euro und bei Bestandsunternehmen 3.000 Euro. Unternehmen in Schwierigkeiten können zwei Förderungen erhalten mit jeweils maximal 3.000 Euro förderfähigen Beratungskosten.

Der maximale Zuschuss kann nur einmal im Zeitraum 2021-2022 beantragt werden

Sie haben Interesse an einer Beratung?

Dann buchen Sie sich Ihren ganz persönlichen Kennenlerntermin mit der Mitdenkerin, Yvonne Nickel.
In diesem Telefonat geht es in erster Linie um das gegenseitige
Kennenlernen. Gern möchte ich mehr über Sie erfahren. Gemeinsam prüfen wir, inwieweit wir zukünftig zusammenarbeiten wollen. Gern beantworte ich Ihnen alle Ihre Fragen. Außerdem schauen wir, welche
Beratungskostenzuschüsse ich für Sie beantragen kann.

Unternehmensstrategie

"Ich unterstütze Sie bei der Beantragung des Beratungskostenzuschusses und der kompletten Abwicklung mit der Förderbehörde. Solange, bis der Zuschuss auf Ihrem Konto ist."

Die Mitdenkerin

Neue Bundesländer

Unternehmen bis 2 Jahre
ab Gründung

(Jungunternehmen)

Beratungskostenzuschuss 80%

Beratungshonorar: 4.000 Euro (netto)

Zuschuss: 3.200 Euro (netto)

Ihr Eigenanteil: 800 Euro (netto)

Unternehmen ab 3. Jahre
ab Gründung

(Bestandsunternehmen)

Beratungskostenzuschuss 80%


Beratungshonorar: 3.000 Euro (netto)


Zuschuss: 2.400 Euro (netto)


Ihr Eigenanteil: 600 Euro (netto)

Alte Bundesländer und Berlin

Unternehmen bis 2 Jahre
ab Gründung

(Jungunternehmen)

Beratungskostenzuschuss 50%

Beratungshonorar: 4.000 Euro (netto)

Zuschuss: 2.000 Euro (netto)

Ihr Eigenanteil: 2.000 Euro (netto)

Unternehmen ab 3. Jahre
ab Gründung

(Bestandsunternehmen)

Beratungskostenzuschuss 50%

Beratungshonorar: 3.000 Euro (netto)

Zuschuss: 1.500 Euro (netto)

Ihr Eigenanteil: 1.500 Euro (netto)

Region Leipzig Beratungskostenzuschuss 50%

Region Lüneburg Beratungskostenzuschuss 60%

Unternehmen in Schwierigkeiten
unabhängig vom Unternehmensalter und von Standort

Unternehmenssicherungs-beratung

(Jungunternehmen)

Beratungskostenzuschuss 90%

Beratungshonorar: 3.000 Euro (netto)

Zuschuss: 2.700 Euro (netto)

Ihr Eigenanteil: 300 Euro (netto)

Folgeberatung

(Bestandsunternehmen)

Beratungskostenzuschuss 90%

Beratungshonorar: 3.000 Euro (netto)

Zuschuss: 2.700 Euro (netto)

Ihr Eigenanteil: 300 Euro (netto)

Antragsberechtigt sind folgende Unternehmen:

Eine „Förderung unternehmerischen Know-hows können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe in Anspruch nehmen, die

Neu gegründete Unternehmen, die noch keinen Jahresabschluss erstellt haben, können die Angaben nach Treu und Glauben schätzen.

Nicht antragsberechtigt sind folgende Unternehmen:

Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens , Wirtschaftsberatung, Wirtschafts oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnliche Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen

Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen

Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen

Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine
sowie Stiftungen

Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und Aquakultur oder zu Inhalten, die gemäß Artikel 1 Absatz der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 ausgeschlossen sind und nicht gefördert werden können.

und erfahren, ob Sie antragsberechtigt sind.
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