Check Beratungskostenzuschuss
Das Programm Förderung unternehmerischen Know-hows (BAFA) fördert Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen.
Der Fördersatz ist abhängig vom Standort, vom Alter Ihres Unternehmens und beträgt zwischen 50% und 90% der Beratungskosten.
Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen bei Jungunternehmen 4.000 Euro und bei Bestandsunternehmen 3.000 Euro. Unternehmen in Schwierigkeiten können zwei Förderungen erhalten mit jeweils maximal 3.000 Euro förderfähigen Beratungskosten.
Der maximale Zuschuss kann nur einmal im Zeitraum 2021-2022 beantragt werden
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Dann buchen Sie sich Ihren ganz persönlichen Kennenlerntermin mit der Mitdenkerin, Yvonne Nickel.
In diesem Telefonat geht es in erster Linie um das gegenseitige
Kennenlernen. Gern möchte ich mehr über Sie erfahren. Gemeinsam prüfen wir, inwieweit wir zukünftig zusammenarbeiten wollen. Gern beantworte ich Ihnen alle Ihre Fragen. Außerdem schauen wir, welche
Beratungskostenzuschüsse ich für Sie beantragen kann.
"Ich unterstütze Sie bei der Beantragung des Beratungskostenzuschusses und der kompletten Abwicklung mit der Förderbehörde. Solange, bis der Zuschuss auf Ihrem Konto ist."
Neue Bundesländer
Unternehmen bis 2 Jahre
ab Gründung
(Jungunternehmen)
Beratungskostenzuschuss 80%
Beratungshonorar: 4.000 Euro (netto)
Zuschuss: 3.200 Euro (netto)
Ihr Eigenanteil: 800 Euro (netto)
Unternehmen ab 3. Jahre
ab Gründung
(Bestandsunternehmen)
Beratungskostenzuschuss 80%
Beratungshonorar: 3.000 Euro (netto)
Zuschuss: 2.400 Euro (netto)
Ihr Eigenanteil: 600 Euro (netto)
Alte Bundesländer und Berlin
Unternehmen bis 2 Jahre
ab Gründung
(Jungunternehmen)
Beratungskostenzuschuss 50%
Beratungshonorar: 4.000 Euro (netto)
Zuschuss: 2.000 Euro (netto)
Ihr Eigenanteil: 2.000 Euro (netto)
Unternehmen ab 3. Jahre
ab Gründung
(Bestandsunternehmen)
Beratungskostenzuschuss 50%
Beratungshonorar: 3.000 Euro (netto)
Zuschuss: 1.500 Euro (netto)
Ihr Eigenanteil: 1.500 Euro (netto)
Region Leipzig Beratungskostenzuschuss 50%
Region Lüneburg Beratungskostenzuschuss 60%
Unternehmen in Schwierigkeiten
unabhängig vom Unternehmensalter und von Standort
Unternehmenssicherungs-beratung
(Jungunternehmen)
Beratungskostenzuschuss 90%
Beratungshonorar: 3.000 Euro (netto)
Zuschuss: 2.700 Euro (netto)
Ihr Eigenanteil: 300 Euro (netto)
Folgeberatung
(Bestandsunternehmen)
Beratungskostenzuschuss 90%
Beratungshonorar: 3.000 Euro (netto)
Zuschuss: 2.700 Euro (netto)
Ihr Eigenanteil: 300 Euro (netto)
Antragsberechtigt sind folgende Unternehmen:
Eine „Förderung unternehmerischen Know-hows können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe in Anspruch nehmen, die
- a. rechtlich selbständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe tätig sind,
- b. ihren Sitz und Geschäftsbetrieb oder eine Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben
- c. weniger als 250 Personen beschäftigen und
- d. einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.
Neu gegründete Unternehmen, die noch keinen Jahresabschluss erstellt haben, können die Angaben nach Treu und Glauben schätzen.
Nicht antragsberechtigt sind folgende Unternehmen:
Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens , Wirtschaftsberatung, Wirtschafts oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnliche Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen
Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen
Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen
Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine
sowie Stiftungen
Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und Aquakultur oder zu Inhalten, die gemäß Artikel 1 Absatz der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 ausgeschlossen sind und nicht gefördert werden können.